08.09.10
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<table width="100%" border=1 cellpadding=2 cellspacing=0" class="admin_table"><tr><td><font class="basefont">Da Sie kein Flash installiert haben können wir Ihnen leider nicht diese Animation zeigen. Sie können sich jedoch <a href="http://www.macromedia.com/shockwave/download/download.cgi?P1_Prod_Version=ShockwaveFlash&P5_Language=English&Lang=German&P5_Language=German" target="new">hier</a> den Flashplayer herunterladen.</font></td></tr></table>
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VDRJ-Charta

Vorwort

Wer Mitglied in der Vereinigung Deutscher Reisejournalisten sein will, muss nicht nur fachkundig berichten können, sondern auch folgende Verhaltensregeln beachten:

Berichterstattung
1. Wir verwechseln unabhängige Recherche und Berichterstattung nicht mit Mäkelei. Wir tragen persönliche Animositäten nicht via Berichterstattung aus.
2. Wenn wir über Unternehmen berichten, zu denen wir persönlich wirtschaftliche Beziehungen haben, so stellen wir das gegenüber dem Empfänger unserer Berichte eindeutig dar.
3. Wir bemühen uns bei unserer Recherche und Berichterstattung um Sensibilität gegenüber politischen/wirtschaftlichen/sozialen Verhältnissen.

Pressereisen/-konferenzen:
1. Wir nehmen Presseeinladungen nur wahr, wenn ein journalistisches Interesse vorliegt. Wir halten Zusagen ein und sagen nur aus zwingenden Gründen und dann unverzüglich ab.
2. Zur Berichterstattung sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Haben wir Zweifel, ob wir berichten werden, so weisen wir den Einladenden bereits bei der Zusage darauf hin. Wenn wir nachträglich von einer Berichterstattung absehen, informieren wir den Einladenden über die Gründe.
3. Wir lassen uns nicht mit Partner und Kind auf Pressereisen einladen – es sei denn, die Recherche verlangt es.
4. Wir achten Dienstleistung und geben Trinkgeld.
5. Wir achten die Rolle des Gastgebers. Wir bezahlen unser Telefon, unsere Rechnung an der Bar, unsere Minibar, unsere Anreise bis zum vereinbarten Ausgangspunkt selbst.

Vorteilsannahme:
1. Wir nehmen Geschenke strikt nur im Rahmen der steuerlichen/beamtenrechtlichen Unbedenklichkeit an (Warenwert derzeit 40 €). Höherwertige Geschenke schicken wir mit Hinweis auf unseren Ehrenkodex zurück oder spenden sie (ebenfalls mit Hinweis an den Schenkenden) einer karitativen Organisation.
2. Wir heben einzelne Anbieter nicht willkürlich heraus – auch dann nicht, wenn sie uns eingeladen haben. Der einzige, dem wir mit unseren Berichten "etwas Gutes tun" wollen, ist der Leser/Hörer/Zuschauer.

Sylt, den 11. Oktober 1997